Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Danny Heisterkamp Werbemontage (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Werbemontage-Dienstleistungen.

§2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.

§3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zum Montageort.
  3. Erforderliche Unterlagen und Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen.

§5 Termine und Fristen

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

§6 Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistungen.
  2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt gemäß der vereinbarten Preise.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§8 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
  2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 6.2.2025

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